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Solarcarport

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Was ist ein Solar-Carport?

Ein Solar-Carport ist vereinfacht gesagt ein Carport mit Photovoltaik auf dem Dach, meist mit einer Wallbox zum Aufladen eines oder mehrerer Elektroautos. Dabei ist der PV-Strom nicht verpflichtend zweckgebunden nur für die Aufladung von Elektrofahrzeugen. Tatsächlich kann man den PV-Strom auch für den Haushalt nutzen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man mit dem Elektroauto zur Arbeit gefahren ist und es deshalb nicht am heimischen Solar-Carport aufladen kann. Sollte der selbst erzeugte Strom nicht vollständig im Haushalt aufgebraucht werden, kann man ihn entweder in einem Solarspeicher „zwischenlagern“ und später nutzen oder ihn gegen eine Einspeisevergütung ins Stromnetz einspeisen.

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Vorteil gegenüber eines normalen Carports

Der größte Vorteil des Solar-Carports ist, dass man sein Elektroauto damit zu Hause aufladen kann. Ein weiterer Pluspunkt ist die steigende Unabhängigkeit vom Stromversorger. Gleichzeitig lässt sich durch einen hohen Eigenverbrauch Geld sparen, da der selbst erzeugte Strom deutlich günstiger ist als gekaufter.

Zudem kann die Ausrichtung der Photovoltaik-Anlage relativ flexibel gewählt werden und die Auflagen für die Baugenehmigung beziehungsweise den Bau sind leichter zu erfüllen als etwa bei einer Garage oder einem Neubau. Und schließlich kann man den erzeugten Strom auch für den Haushalt nutzen, in einem Akku speichern oder gegen eine Einspeisevergütung ins Netz einspeisen, wenn das Elektroauto gerade nicht vor Ort geladen wird.

Baugenehmigung – Unterschiede je nach Bundesland

Wichtig ist auch, dass Sie rechtzeitig klären, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Hier gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Bei Carports profitieren Sie häufig von vereinfachten Verfahren. Darüber hinaus entscheiden aber auch die Kommunen darüber, ob eine Genehmigung verpflichtend ist. Beachten Sie zudem Folgendes: Die rechtliche Lage kann sich jederzeit ändern.

Daher sollten Sie immer zunächst beim örtlichen Bauamt erfragen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Außerdem sollten Sie unabhängig davon in Erfahrung bringen, ob weitere Auflagen zu erfüllen sind. Als Bauherr:in sind Sie dazu verpflichtet, sich selbständig zu informieren, geltende Auflagen und Vorschriften einzuhalten und ggf. Genehmigungen einzuholen. Die richtige Anlaufstelle ist dabei stets das örtl. Bauamt. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht nach Bundesländern geordnet (Stand: April 2022).

Bundesland
Solar-Carport genehmigungspflichtig?

Schleswig-Holstein*

  • Wenn der Mindestabstand zum Nachbargrundstück von 3 Metern unterschritten wird
  • Wenn die Seitenwände länger als 9 Meter sind
  • Wenn die Wandhöhe 2,75 Meter überschreitet
  • Wenn die Dachneigung steiler als 45 Grad ist
  • Wenn der Bebauungsplan nicht eingehalten wird
  • Wenn keine Notwendigkeit zum Bau eines Carports besteht

Niedersachsen*

  • Wenn der Carport höher als 3 Meter werden soll
  • Wenn die Stellfläche größer als 30 m² werden soll
  • Wenn der Stellplatz kürzer als 5 Meter ist
  • Wenn die Breite des Stellplatzes größer als 2,5 Meter ist (2,4 Meter mit Seitenwand)

Hamburg*

  • Wenn der Carport höher als 3 Meter werden soll
  • Wenn die Stellfläche größer als 50 m² ist

Mecklenburg-Vorpommern*

  • Wenn der Carport höher als 3 Meter werden soll
  • Wenn die Stellfläche größer als 30 m² werden soll
  • Wenn der Stellplatz kürzer als 5 Meter ist
  • Wenn die Stellfläche größer als 30 m² werden soll

* Achtung: Die rechtliche Lage kann sich ändern. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und / oder die Vollständigkeit der oben gemachten Angaben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Bauamt nach den aktuellen Vorschriften

Informationen zu der KfW-Förderung

  • Die Höhe der Zuschüsse der neuen KfW-Förderung für Solarstrom für E-Autos, hängt von der Leistung der PV-Anlage und des Stromspeichers ab, sowie der Wahl der Ladestation.
  • Der maximal mögliche Förderbetrag beträgt 9.600 € mit einer einfachen Wallbox und 10.200 € mit einem bidirektionalem Ladegerät.

 

  • Die neue KfW-Förderung für Solarstrom für Elektroautos kann nur beantragt werden, wenn die PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox vor Antragstellung noch nicht bestellt wurden. Eine rückwirkende Förderung sowie die Förderung einzelner Komponenten ist nicht möglich.

Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Das Haus oder die Wohnung, auf dem die PV-Anlage installiert wird, muss im Besitz des Antragstellers sein und von diesem selbst bewohnt werden.

 

  • Bei Antragstellung muss ein Elektrofahrzeug (BEV) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Firmenwagen und Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.

 

  • Die PV-Anlage muss über eine Mindestleistung von 5 kWp verfügen, der Stromspeicher muss eine Kapazität von mindestens 5 kWh aufweisen, und die Ladestation muss eine Mindestleistung von 11 kW haben.

 

  • Der erzeugte Solarstrom muss vorrangig zum Laden des E-Autos verwendet werden.

 

  • Einbau, Montage und Inbetriebnahme müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

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